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In punkto Kindergeld gelten für behinderte Kinder gesonderte Regelungen. So kann diese finanzielle Leistung unter anderem auch gezahlt werden, wenn das Kind die gesetzlich festgelegte Altersgrenze für den Bezug von Kindergeld bereits überschritten hat, also auch nach dem 25. Lebensjahr. Eine Behinderung in körperlicher, geistiger oder seelischer Form liegt dann vor, wenn das Ende der Krankheit/ der damit einhergehenden Einschränkungen nicht absehbar ist. Entsprechende Nachweise werden von der Familienkasse eingefordert. Mann kann beim zuständigen Sachbearbeiter der Behörde weitere Informationen zum Bezug von Kindergeld bei behinderten Kindern bzw. den notwendigen Voraussetzungen erhalten.