| Was für Einrichtungen werden von den Landesfamilienkassen betreut?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Neben den Dienststellen der Familienkasse, die der Bundesagentur für Arbeit beigeordnet sind, gibt es auch entsprechende Kindergeld- und Versorgungsträger für Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes oder in öffentlichen Institutionen. Dazu zählen beispielsweise Kommunen, Gemeinden und Städte – und auch Landkreise oder Landesbehörden fallen oft in den Zuständigkeitsbereich der Landesfamilienkassen. Darüber hinaus können öffentliche kulturelle Einrichtungen oder Stiftungen von den Familienkassen betreut werden. Als Mitarbeiter einer solchen Institution kann man sich in der Regel beim Arbeitgeber darüber informieren, welcher Versorgungsträger die Aufgaben der Familienkasse wahrnimmt.