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In diesem Falle ist man regelmäßig beim zuständigen Gewerbeamt bzw. (je nach Zuständigkeit in den verschiedenen Bundesländern) Ordnungsamt an der richtigen Adresse. Hier wird regelmäßig neben einer Ausschankgenehmigung für alkoholische Getränke bzw. das Verabreichen von Speisen unter Umständen auch eine Reisegewerbekarte bzw. eine Handelserlaubnis benötigt. Man kann die genauen Bedingungen für die Ausübung der Tätigkeit beim zuständigen Ansprechpartner im Gewerbeamt bzw. Ordnungsamt erfragen.