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Gewerbeamt - Häufige Fragen

Kann ich eine Gewerbeabmeldung elektronisch vornehmen?

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Wenn ein Gewerbe aufgegeben werden soll, so ist dies bei der zuständigen Behörde – je nach Bundesland regelmäßig das Gewerbeamt bzw. Ordnungsamt – unverzüglich anzugeben. Dazu ist es in einigen Gemeinden notwendig, dass mit der entsprechenden Abmeldebescheinigung vor Ort erschienen wird. In anderen Fällen ist auch die postalische oder elektronische Übersendung möglich, worüber man sich am besten im Vorhinein auf den Internetseiten der Behörde informiert.

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