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Die Eigentümergrundschuld ist eine Grundschuld, welche dem Eigentümer des jeweiligen Grundstücks zusteht, sodass Grundschuldgläubiger und Eigentümer hier identisch sind. Normalerweise entsteht eine Eigentümergrundschuld durch Bestellung oder kraft Gesetz. Ein wichtiger Aspekt bei der Eigentümergrundschuld ist, dass sie einen freien Rang in Abteilung III des Grundbuchs einnimmt und etwaige spätere Fremdgrundschulden auf niedrigere Ränge verweist. Insbesondere im Bereich der Industrie ist die Eintragung von Eigentümerschulden oft zu finden, da hier nicht selten die Möglichkeit von späteren Kreditaufnahmen begünstigt wird. Letzteres kann deswegen als vorteilhaft angesehen werden, weil einzelne Eigentümergrundschulden an Kreditinstitute oder Versicherungen als Kreditsicherheit abgetreten werden können.