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Wird die Zulassungsbescheinigung Teil 2 gestohlen oder geht sie verloren, ist bei der zuständigen KFZ-Zulassungsstelle die Ausstellung einer neuen Bescheinigung notwendig. Hierfür ist in der Regel eine eidesstattliche Versicherung zum Verlust bzw. eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei vorzulegen. Darüber hinaus entstehen für die Neuausstellung Verwaltungsgebühren, die – je nach Stadt oder Gemeinde – unterschiedlich hoch ausfallen können.