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Stadtkasse - Häufige Fragen

Für welche Kommunalabgaben kann man das SEPA-Lastschriftverfahren nutzen?

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Das SEPA-Lastschriftmandat kann man normalerweise dann an die Stadtkasse erteilen, wenn es um regelmäßige Forderungen von der Stadtverwaltung geht. Zu den wiederkehrenden Abgaben zählen kommunale Steuern und Abgaben. Beispielsweise sind als städtische Steuern die Grundsteuer A und B, die Gewerbesteuer und die Hundesteuer zu nennen. Weitere kommunale Abgaben stellen unter anderem die Straßenreinigungsgebühren, Friedhofsgebühren oder Abwassergebühren dar. Die Art der regional erhobenen Gebühren kann je nach Kommune variieren. Für einmalige, unregelmäßige Forderungen (z. B. Bußgelder) von Seiten der Stadtverwaltung kann man normalerweise kein SEPA-Lastschriftmandat erteilen.

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