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Grundbesitzabgaben sind in der Regel von Grundstückseigentümern an die Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu zahlen. Neben Grundsteuern umfassen die Grundbesitzabgaben normalerweise auch Gebühren für die Abfallbeseitigung, Straßenreinigung oder Abwasser. Während die örtliche Kämmerei meist mit der Verwaltung der Steuern, Beiträge und Gebühren betraut ist, kümmert sich die Kassenverwaltung um die Überwachung des jeweiligen Zahlungsverkehrs. Man erhält normalerweise von der Kommunalverwaltung einen entsprechenden Gebühren- oder Abgabenbescheid, auf welchem die Grundbesitzabgaben gelistet sind. Bei Fragen zur Zahlungsweise, zur Höhe der Gebühren und ähnlichem kann man sich normalerweise an die zuständige Stadtkasse wenden.