| Muss man für einen Straßenhandel die verkehrsbehördliche Genehmigung einholen?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
In der Regel ist für den Straßenhandel eine Genehmigung von Seiten der Straßenverkehrsbehörde notwendig. Da es sich beim Straßenhandel um eine Tätigkeit im öffentlichen Straßenraum handelt, obliegt dies normalerweise einer verkehrsbehördlichen Erlaubnis. Vielerorts darf der Straßenhandel nur an bestimmten Stellen im öffentlichen Straßenraum stattfinden, aber beispielsweise nicht an Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs oder direkt vor öffentlichen Einrichtungen. Zudem wird im Regelfall auch in direkter Baustellennähe kein Straßenhandel möglich sein. Über die genauen Erfordernisse des Straßenhandelsorts sowie nähere Informationen zur Antragstellung kann man sich beim jeweiligen Straßenverkehrsamt informieren.