Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Graben 15, 64646 Heppenheim (Bergstraße) |
Telefon: | 06252150 |
Fax: | 06252155435 |
E-Mail: | info@kreis-bergstrasse.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Friedrich-Ebert-Platz 3, 69117 Heidelberg |
Telefon: | 062215838722 |
E-Mail: | Wohngeldstelle@heidelberg.de |
Anschrift: | Kurpfalzring 106, 69117 Heidelberg |
Telefon: | 062215221545 |
E-Mail: | wohngeld-bafoeg@rhein-neckar-kreis.de |
Anschrift: | Werner-von-Siemens-Straße 56, 64711 Erbach |
Telefon: | 06062640 |
Fax: | 0606264212 |
E-Mail: | rathaus@erbach.de |
Anschrift: | Michelstädter Str. 12, 64711 Erbach |
Telefon: | 06062701737 |
Fax: | 0606270390 |
E-Mail: | wohngeldstelle@odenwaldkreis.de |
Anschrift: | Renzstraße 10, 74821 Mosbach |
Telefon: | 06261840 |
Fax: | 0626152120 |
E-Mail: | post@neckar-odenwald-kreis.de |
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Hirschhorn am Neckar liegt im Naturpark Bergstraße-Odenwald und ist auch als „Perle des Neckartals“ bekannt. Der anerkannte Erholungs- und Luftkurort ist gegliedert in Hirschhorn, Ersheim, Langenthal...
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Das Wohnungsamt beschreibt eine Behörde, die sich mit dem kommunalen Wohnungswesen beschäftigt. Regelmäßig ist der soziale Wohnraum neben der Wohngeldverwaltung eine zentrale Aufgabe des Wohnungsamtes.
WBS steht als Abkürzung für Wohnberechtigungsschein. Dieser berechtigt den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Wohnung bzw. Sozialwohnung. Die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen obliegt regelmäßig dem Wohnungsamt bzw. dem Bürgerservice der zuständigen Kommunalverwaltung.
Den staatlich geförderten Bau von Wohnungen bezeichnet man als sozialen Wohnungsbau. Dieser ist insb. für soziale Gruppen konzipiert, die den jeweiligen Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Sozialwohnungen sind allgemein belegungs- und mietgebunden.
Wohngeld beschreibt eine soziale Leistung für Bürger. Man unterscheidet zwischen Mietzuschüssen und Lastenzuschüssen. Wohngeld ist normalerweise beim zuständigen Wohnungsamt zu beantragen.
Als deutsches Gesetz für den Wohnungsbau ist das Wohnungsbindungsgesetz bekannt. Die rechtlichen Grundlagen finden in den Wohngesetzen der Länder bzw. in den jeweiligen Regelungen zur Wohnraumförderung Anwendung.
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