Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Rabegasse 1, 35305 Grünberg |
Telefon: | 06401804131 |
Fax: | 06401804103 |
E-Mail: | info@gruenberg.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Im Herrnhain 2, 35325 Mücke |
Telefon: | 06400910232 |
Fax: | 06400910250 |
E-Mail: | info@gemeinde-muecke.de |
Anschrift: | Friedrichstr. 11, 35321 Laubach |
Telefon: | 06405921440 |
Fax: | 06405921313 |
E-Mail: | info@laubach-online.de |
Anschrift: | Schulstraße 17, 35447 Reiskirchen |
Telefon: | 0640895900 |
Fax: | 06408959095 |
E-Mail: | info@gemeinde-reiskirchen.de |
Anschrift: | Bahnhofstr. 14, 35469 Allendorf |
Telefon: | 06407911258 |
Fax: | 06407910930 |
E-Mail: | j.kuhl@rabenau.de |
Anschrift: | Ernst-Ludwig-Straße 15, 35418 Buseck |
Telefon: | 06408911280 |
Fax: | 06408911119 |
E-Mail: | kasse@buseck.de |
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Grünberg im Landkreis Gießen wurde schon 1222 erstmals als Stadt urkundlich erwähnt und ist sehr bekannt für sein Renaissanceschloss, welches 1578-1582 errichtet wurde. Grünberg umfasst die Ortsteile...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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