Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Schulstraße 13, 65474 Bischofsheim |
Telefon: | 0614440476 |
Fax: | 0614440469 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Burgeffstraße 30, 65239 Hochheim am Main |
Telefon: | 06146900125 |
Fax: | 06146900133 |
E-Mail: | info@hochheim.de |
Anschrift: | Dr.-Herrmann-Straße 32, 65462 Ginsheim-Gustavsburg |
Telefon: | 06134585359 |
Fax: | 06134585405 |
E-Mail: | info@gigu.de |
Anschrift: | Marktplatz 4, 65428 Rüsselsheim |
Telefon: | 06142832398 |
Fax: | 06142832353 |
E-Mail: | stadtkasse@ruesselsheim.de |
Anschrift: | Rathausplatz 2, 65439 Flörsheim |
Telefon: | 06145955421 |
Fax: | 06145955499 |
E-Mail: | stadtbuero@floersheim-main.de |
Anschrift: | Große Bleiche 46, 55116 Mainz |
Telefon: | 06131122252 |
Fax: | 06131124150 |
E-Mail: | stadtverwaltung@stadt.mainz.de |
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Bischofsheim im Kreis Groß Gerau liegt im Mainspitzdreieck, zwischen Main und Rhein. Sehenswert sind unter anderem die Barockkirche, die Christkönigskirche von Dominikus Böhm sowie die zahlreichen...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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