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Telefon: | 061311410 |
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Anschrift: | Gerichtsstraße 2, 65185 Wiesbaden |
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E-Mail: | verwaltung@lg-wiesbaden.justiz.hessen.de |
Anschrift: | Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main |
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Anschrift: | Mathildenplatz 13, 64283 Darmstadt |
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Anschrift: | Nußallee 17, 63450 Hanau |
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Kriftel ist auch als „Obstgarten des Vordertaunus“ bekannt und liegt im Main-Taunus-Kreis zwischen Frankfurt am Main und Wiesbaden. Zu den bekanntesten Sehenswürdigkeiten des Ortes zählen das Parkbad...
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Innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit sind Landgerichte zwischen den Amtsgerichten und den Oberlandesgerichten einzuordnen. Normalerweise sind mehrere Amtsgerichte einem Landgerichtsbezirk zugeordnet und mehrere Landgerichtsbezirke stellen den Oberlandesgerichtsbezirk dar.
Innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist das Landgericht regelmäßig als erste Instanz bei strafrechtlichen Verbrechen und schweren Vergehen zuständig, bei denen eine Strafe von mindestens vier Jahren Freiheitsstrafe zu erwarten ist. In erster Instanz fallen dem Landgericht auch Zivilprozesse zu, bei denen ein Streitwert von über 5.000 Euro zugrunde liegt.
Bei Strafprozessen und Zivilprozessen wird das Landgericht normalerweise als zweite Instanz tätig, wenn es um Berufungen und Beschwerden von amtsgerichtlichen Urteilen geht.
Im Landgericht sind normalerweise vier Kammern als Spruchkörper untergebracht. Es gibt Zivilkammern, Handelskammern, Strafkammern und Strafvollstreckungskammern.
Die Zivilkammern sind mit drei Richtern besetzt, wohingegen in Handelskammern ein Berufsrichter und zwei Handelsrichter tätig sind. Die Besetzung der Strafkammern und Strafvollstreckungskammern sind allgemein von der jeweiligen Verfahrensart abhängig.
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