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Wohnungsämter in Weitendorf (bei Brüel) - Öffnungszeiten

Info zu Wohnungsamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(3)
Bauordnungsamt, Abt. Wohnen des Landkreises
33.76 km von Weitendorf (bei Brüel)
Anschrift:Putlitzer Str. 25, 19370 Parchim
Telefon:038717226300
Fax:03871722777777
E-Mail:info@kreis-lup.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung empfohlen
(6)
Landratsamt, Abt. Wohnen (Zentrale)
47.09 km von Weitendorf (bei Brüel)
Anschrift:Garnisonsstraße 1, 19288 Ludwigslust
Telefon:03874115
E-Mail:buergerservice@kreis-lup.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Weitendorf (bei Brüel)

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(5)
Sozialamt, Abt. Wohngeld
23.14 km von Weitendorf (bei Brüel)
Anschrift:Am Wehberg 17, 23972 Dorf Mecklenburg
Telefon:038417980
Fax:0384179826
E-Mail:info@dorf-mecklenburg.de
Öffnungs­zeiten:k. A.
(10)
Amt für Soziales und Wohnen
24.43 km von Weitendorf (bei Brüel)
Anschrift:Am Packhof 2-6, 19053 Schwerin
Telefon:03855452130
Fax:03855452139
E-Mail:fhaack@schwerin.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(9)
Ordnungsamt Abt. Wohnungswesen
27.39 km von Weitendorf (bei Brüel)
Anschrift:Am Markt 11, 23966 Wismar
Telefon:038412513272
E-Mail:wohngeld@wismar.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo+Fr 8:30-12 Uhr
Di 8:30-12 Uhr und 14-15:30 Uhr
Do 8:30-12 Uhr und 14-17:30 Uhr
(10)
Bauamt, Abt. Wohnungswesen Landkreis Rostock
28.91 km von Weitendorf (bei Brüel)
Anschrift:Am Wall 03-05, 18273 Güstrow
Telefon:0384375563999
Fax:0384375510800
E-Mail:info@lkros.de
Öffnungs­zeiten:Di 8:30-12 Uhr und 13:30-16 Uhr
Do 8:30-12 Uhr und 13:30-17 Uhr
(2)
Amt für Bauordnung, Abt. Wohnangelegenheiten des Landkreises
40.03 km von Weitendorf (bei Brüel)
Anschrift:Börzower Weg 3, 23936 Grevesmühlen
Telefon:0384130400
E-Mail:info@nordwestmecklenburg.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Di 9-12 Uhr und 13-16 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
sowie nach Vereinbarung
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Wohnungsamt

Das Wohnungsamt beschreibt eine Behörde, die sich mit dem kommunalen Wohnungswesen beschäftigt. Regelmäßig ist der soziale Wohnraum neben der Wohngeldverwaltung eine zentrale Aufgabe des Wohnungsamtes.

Wohnberechtigungsschein

WBS steht als Abkürzung für Wohnberechtigungsschein. Dieser berechtigt den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Wohnung bzw. Sozialwohnung. Die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen obliegt regelmäßig dem Wohnungsamt bzw. dem Bürgerservice der zuständigen Kommunalverwaltung.

Sozialer Wohnungsbau

Den staatlich geförderten Bau von Wohnungen bezeichnet man als sozialen Wohnungsbau. Dieser ist  insb. für soziale Gruppen konzipiert, die den jeweiligen Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Sozialwohnungen sind allgemein belegungs- und mietgebunden.

Wohngeld

Wohngeld beschreibt eine soziale Leistung für Bürger. Man unterscheidet zwischen Mietzuschüssen und Lastenzuschüssen. Wohngeld ist normalerweise beim zuständigen Wohnungsamt zu beantragen.

Wohnungsbindungsgesetz

Als deutsches Gesetz für den Wohnungsbau ist das Wohnungsbindungsgesetz bekannt. Die rechtlichen Grundlagen finden in den Wohngesetzen der Länder bzw. in den jeweiligen Regelungen zur Wohnraumförderung Anwendung.

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