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Anschrift: | Marktplatz 1, 17207 Röbel/Müritz |
Telefon: | 03993180261 |
Fax: | 03993180222 |
E-Mail: | post@amt-roebel-mueritz.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Rudolf-Breitscheid-Str. 24, 17252 Mirow |
Telefon: | 03983328035 |
Fax: | 03983328032 |
E-Mail: | sekretariat@amt-mecklenburgische-kleinseenplatte.de |
Anschrift: | Warendorfer Straße 4, 17192 Waren |
Telefon: | 03991628107 |
Fax: | 03991628122 |
E-Mail: | sponholz@amt-slw.de |
Anschrift: | Zum Amtsbrink 1, 17192 Waren (Müritz) |
Telefon: | 03991177690 |
Fax: | 03991177177 |
E-Mail: | stadtfriedhof@waren-mueritz.de |
Anschrift: | Alter Markt 1, 17213 Malchow |
Telefon: | 03993288173 |
Fax: | 03993288199 |
E-Mail: | sabine.scheel@inselstadt-malchow.de |
Anschrift: | Dr.- Schwentner- Straße 47, 17235 Neustrelitz |
Telefon: | 039814534550 |
E-Mail: | waldfriedhof@neustrelitz.de |
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Ludorf liegt östlich von Röbel/Müritz am südwestlichen Ufer der Müritz. Architektonisch herausragend ist die oktogonale Kirche im Stil der Backsteingotik. Auch das Herrenhaus von 1698, der Turmhügel...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Friedhofsämter sind mit der allgemeinen Verwaltung und dem Betrieb des Friedhofs- und Bestattungswesens betraut. Kommunale Friedhofsämter sind normalerweise für kommunale bzw. nicht-kirchliche Friedhofsanlagen zuständig.
Das kommunale Friedhofswesen ist als wesentlicher Zuständigkeitsbereich der Friedhofsverwaltungen hervorzuheben, sodass vorwiegend nicht-kirchliche Friedhöfe von kommunalen Friedhofsämtern verwaltet werden. Demnach ist die Zuständigkeit von Friedhofsverwaltungen in erster Linie von der Region sowie von der Trägerinstitution (z. B. Kirchengemeinde) abhängig.
Die Friedhofsverwaltung umfasst regelmäßig die Organisation und Betriebsführung einer Friedhofsanlage. Zudem fällt den Friedhofsämtern häufig das Bestattungswesen als Aufgabenschwerpunkt zu. Das Bestattungswesen umfasst z. B. Aufgaben der Bestattungsberatung und der Grabstellenvergabe.
Das Bestattungswesen wird normalerweise durch Friedhofsordnungen und –satzungen sowie Bestattungsgesetze geregelt. Wichtige Aspekte des Bestattungswesens sind u. a. die Leichenschau, Bestattungspflicht, Bestattungsarten und Trauerfeiern.
Das Friedhofsrecht stellt eine rechtliche Grundlage für das Friedhofs- und Bestattungswesen auf Länderebene dar. Im Rahmen des Friedhofsrechts werden Regelungen zum Friedhofswesen und zur Bestattungspflicht definiert. Am Landesfriedhofsrecht sind auch die kommunalen Friedhofssatzungen und –verordnungen orientiert.
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