Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Blockener Straße 6, 28816 Stuhr |
Telefon: | 04215695224 |
Fax: | 04215695300 |
E-Mail: | j.trendel@stuhr.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Schulstraße 5, 27749 Delmenhorst |
Telefon: | 0422199172 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 28844 Weyhe |
Telefon: | 04203710 |
Fax: | 0420371142 |
E-Mail: | rathaus@weyhe.de |
Anschrift: | Mühlenstr. 2-4, 27777 Ganderkesee |
Telefon: | 0422244215 |
Fax: | 0422244120 |
E-Mail: | s.kellner@ganderkesee.de |
Anschrift: | Stresemannstraße 48, 28195 Bremen |
Telefon: | 04213610 |
Fax: | 04213616908 |
E-Mail: | office@stadtamt.bremen.de |
Anschrift: | Amtsfreiheit 1, 27243 Harpstedt |
Telefon: | 04244820 |
Fax: | 042448229 |
E-Mail: | samtgemeinde@harpstedt.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Stuhr ist ein Mittelzentrum im Landkreis Diepholz und grenzt südlich an die Stadt Bremen. Als wohl bekanntestes Bauwerk des Ortes ist die mittelalterliche Kirche Alt-Stuhr zu benennen – ein Besuch lohnt...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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