Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Prinzhornstr. 4, 49356 Diepholz |
Telefon: | 054419760 |
Fax: | 054419761780 |
E-Mail: | info@diepholz.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Lindhooper Str. 67, 27283 Verden (Aller) |
Telefon: | 04231150 |
Fax: | 0423115603 |
E-Mail: | kreishaus@landkreis-verden.de |
Anschrift: | Contrescarpe 73, 28195 Bremen |
Telefon: | 0421115 |
Fax: | 04213614033 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Lange Str. 1 A, 27749 Delmenhorst |
Telefon: | 04221990 |
Fax: | 04221992034 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Schloßplatz, 31582 Nienburg (Weser) |
Telefon: | 05021967425 |
Fax: | 05021967433 |
E-Mail: | info@kreis-ni.de |
Anschrift: | Delmenhorster Str. 6, 27793 Wildeshausen |
Telefon: | 04431850 |
Fax: | 0443185200 |
E-Mail: | landkreis.oldenburg@oldenburg-kreis.de |
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Nur ca. 30 km südlich der Hansestadt Bremen liegt die Gemeinde Süstedt. Ein Besuch der Nolteschen Mühle aus dem 19. Jahrhundert lohnt sich sehr. Die wohl populärste Persönlichkeit des Ortes ist der...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Wohnungsamt beschreibt eine Behörde, die sich mit dem kommunalen Wohnungswesen beschäftigt. Regelmäßig ist der soziale Wohnraum neben der Wohngeldverwaltung eine zentrale Aufgabe des Wohnungsamtes.
WBS steht als Abkürzung für Wohnberechtigungsschein. Dieser berechtigt den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Wohnung bzw. Sozialwohnung. Die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen obliegt regelmäßig dem Wohnungsamt bzw. dem Bürgerservice der zuständigen Kommunalverwaltung.
Den staatlich geförderten Bau von Wohnungen bezeichnet man als sozialen Wohnungsbau. Dieser ist insb. für soziale Gruppen konzipiert, die den jeweiligen Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Sozialwohnungen sind allgemein belegungs- und mietgebunden.
Wohngeld beschreibt eine soziale Leistung für Bürger. Man unterscheidet zwischen Mietzuschüssen und Lastenzuschüssen. Wohngeld ist normalerweise beim zuständigen Wohnungsamt zu beantragen.
Als deutsches Gesetz für den Wohnungsbau ist das Wohnungsbindungsgesetz bekannt. Die rechtlichen Grundlagen finden in den Wohngesetzen der Länder bzw. in den jeweiligen Regelungen zur Wohnraumförderung Anwendung.
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