Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Bachstraße 18, 38729 Lutter |
Telefon: | 05383960126 |
Fax: | 05383907889 |
E-Mail: | ahrens@samtgemeinde-lutter.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Harzstraße 8, 38685 Langelsheim |
Telefon: | 0532650479 |
Fax: | 0532650477 |
E-Mail: | sophie.kremling@langelsheim.de |
Anschrift: | Buchholzmarkt 1, 31167 Bockenem |
Telefon: | 05067242211 |
Fax: | 05067242299 |
E-Mail: | info@bockenem.de |
Anschrift: | Heerer Straße 28, 38271 Baddeckenstedt |
Telefon: | 0534549819 |
Fax: | 0534549810 |
E-Mail: | info@baddeckenstedt.de |
Anschrift: | Schäferwiese 15, 38704 Liebenburg |
Telefon: | 05346900020 |
Fax: | 053469000820 |
E-Mail: | l.krusekopf@liebenburg.de |
Anschrift: | Marktstraße 1, 38723 Seesen |
Telefon: | 0538175213 |
Fax: | 05381756213 |
E-Mail: | herzog@seesen.de |
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Der Ort Lutter am Barenberge gehört zum Landkreis Goslar. Die bekannte Burg Lutter war ursprünglich eine Wasserburg aus dem Jahre 1259. Zu den wohl bekanntesten Persönlichkeiten des Ortes zählt der...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Kämmerei ist ein Teil der kommunalen Finanzverwaltung und normalerweise für eine Stadt bzw. einen Ort zuständig.
Historisch geht der Begriff „Kämmerer“ auf das Hof- und Klosteramt Camerarius zurück, was wiederum auf das lateinische „camera“ für Kammer bzw. Schatzkammer zurückzuführen ist. Bereits im Mittelalter bestanden Kämmereien für fürstliche Höfe und Klosterbetriebe.
Die Finanzverwaltung ist normalerweise dreistufig aufgebaut, sodass sie die Kämmerei, die Kassenverwaltung (auch: Stadtkasse) sowie die Steuerabteilung umfasst. Häufig sind jedoch Kämmereien und Steuerverwaltungen organisatorisch zusammengefasst.
Die Kämmerei ist als wichtiger Bestandteil der kommunalen Finanzverwaltung für die Erhebung von örtlichen Verbrauchsgebühren und Steuern verantwortlich (z. B. Hundesteuer, Abwassergebühr). Weitere Aufgaben sind u. a. die Vermögensverwaltung, die Finanzwirtschaft, das Rechnungswesen und das Finanzcontrolling.
Einige Steuern und örtliche Gebühren werden im Allgemeinen von den Kommunen erhoben. Hierzu zählen die Hundesteuer, die Gewerbesteuer und die Grundsteuer. Die Erhebung von Steuern und Gebühren richtet sich regelmäßig nach den Steuer- und Gebührenverordnungen des jeweiligen Bundeslandes und des Ortes.
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