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Anschrift: | Bachstraße 18, 38729 Lutter |
Telefon: | 0538396010 |
Fax: | 05383907889 |
E-Mail: | info@samtgemeinde-lutter.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Harzstraße 8, 38685 Langelsheim |
Telefon: | 0532650432 |
Fax: | 0532650466 |
E-Mail: | regine.strakl@langelsheim.de |
Anschrift: | Buchholzmarkt 1, 31167 Bockenem |
Telefon: | 05067242413 |
Fax: | 05067242499 |
E-Mail: | info@bockenem.de |
Anschrift: | Heerer Straße 28, 38271 Baddeckenstedt |
Telefon: | 0534549830 |
Fax: | 0534549810 |
E-Mail: | friedhofswesen@baddeckenstedt.de |
Anschrift: | Schäferwiese 15, 38704 Liebenburg |
Telefon: | 05346900035 |
Fax: | 053469000835 |
E-Mail: | g.behring@liebenburg.de |
Anschrift: | Marktstraße 1, 38723 Seesen |
Telefon: | 0538175254 |
Fax: | 0538175261 |
E-Mail: | birkner@seesen.de |
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Der Ort Lutter am Barenberge gehört zum Landkreis Goslar. Die bekannte Burg Lutter war ursprünglich eine Wasserburg aus dem Jahre 1259. Zu den wohl bekanntesten Persönlichkeiten des Ortes zählt der...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Friedhofsämter sind mit der allgemeinen Verwaltung und dem Betrieb des Friedhofs- und Bestattungswesens betraut. Kommunale Friedhofsämter sind normalerweise für kommunale bzw. nicht-kirchliche Friedhofsanlagen zuständig.
Das kommunale Friedhofswesen ist als wesentlicher Zuständigkeitsbereich der Friedhofsverwaltungen hervorzuheben, sodass vorwiegend nicht-kirchliche Friedhöfe von kommunalen Friedhofsämtern verwaltet werden. Demnach ist die Zuständigkeit von Friedhofsverwaltungen in erster Linie von der Region sowie von der Trägerinstitution (z. B. Kirchengemeinde) abhängig.
Die Friedhofsverwaltung umfasst regelmäßig die Organisation und Betriebsführung einer Friedhofsanlage. Zudem fällt den Friedhofsämtern häufig das Bestattungswesen als Aufgabenschwerpunkt zu. Das Bestattungswesen umfasst z. B. Aufgaben der Bestattungsberatung und der Grabstellenvergabe.
Das Bestattungswesen wird normalerweise durch Friedhofsordnungen und –satzungen sowie Bestattungsgesetze geregelt. Wichtige Aspekte des Bestattungswesens sind u. a. die Leichenschau, Bestattungspflicht, Bestattungsarten und Trauerfeiern.
Das Friedhofsrecht stellt eine rechtliche Grundlage für das Friedhofs- und Bestattungswesen auf Länderebene dar. Im Rahmen des Friedhofsrechts werden Regelungen zum Friedhofswesen und zur Bestattungspflicht definiert. Am Landesfriedhofsrecht sind auch die kommunalen Friedhofssatzungen und –verordnungen orientiert.
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