Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Schloßplatz 6, 21423 Winsen (Luhe) |
Telefon: | 041716930 |
Fax: | 0417169399100 |
E-Mail: | buergerservice@lkharburg.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Harburger Rathausplatz 1, 21073 Hamburg |
Telefon: | 040115 |
Fax: | 040428712538 |
E-Mail: | bezirksamt@harburg.hamburg.de |
Anschrift: | Harburger Str. 2, 29614 Soltau |
Telefon: | 05191820 |
Fax: | 0 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Alte Königstr. 29-39, 22767 Hamburg |
Telefon: | 040115 |
E-Mail: | bezirksamt@altona.hamburg.de |
Anschrift: | Hopfengarten 2, 27356 Rotenburg (Wümme) |
Telefon: | 042619832706 |
Fax: | 042619832729 |
E-Mail: | bauamt@lk-row.de |
Anschrift: | Kurt-Schumacher-Allee 4, 20097 Hamburg |
Telefon: | 040115 |
E-Mail: | bezirksamt@hamburg-mitte.hamburg.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Die Gemeinde Handeloh liegt im Landkreis Harburg in Niedersachsen. Zahlreiche Wanderwege führen zu den in der Nähe liegenden Harburger Bergen und dem Naturschutzpark Lüneburger Heide.
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Das Wohnungsamt beschreibt eine Behörde, die sich mit dem kommunalen Wohnungswesen beschäftigt. Regelmäßig ist der soziale Wohnraum neben der Wohngeldverwaltung eine zentrale Aufgabe des Wohnungsamtes.
WBS steht als Abkürzung für Wohnberechtigungsschein. Dieser berechtigt den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Wohnung bzw. Sozialwohnung. Die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen obliegt regelmäßig dem Wohnungsamt bzw. dem Bürgerservice der zuständigen Kommunalverwaltung.
Den staatlich geförderten Bau von Wohnungen bezeichnet man als sozialen Wohnungsbau. Dieser ist insb. für soziale Gruppen konzipiert, die den jeweiligen Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Sozialwohnungen sind allgemein belegungs- und mietgebunden.
Wohngeld beschreibt eine soziale Leistung für Bürger. Man unterscheidet zwischen Mietzuschüssen und Lastenzuschüssen. Wohngeld ist normalerweise beim zuständigen Wohnungsamt zu beantragen.
Als deutsches Gesetz für den Wohnungsbau ist das Wohnungsbindungsgesetz bekannt. Die rechtlichen Grundlagen finden in den Wohngesetzen der Länder bzw. in den jeweiligen Regelungen zur Wohnraumförderung Anwendung.
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