Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Theodor-Körner-Straße 14, 29439 Lüchow (Wendland) |
Telefon: | 05841126210 |
Fax: | 058411269210 |
E-Mail: | silke.hartwig@luechow-wendland.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Rosmarienstr. 3, 29451 Danneberg |
Telefon: | 05861808210 |
Fax: | 05861808800 |
E-Mail: | info@elbtalaue.de |
Anschrift: | Am Schulwall 1, 29410 Salzwedel |
Telefon: | 0390165115 |
Fax: | 0390165199 |
E-Mail: | kasse@salzwedel.de |
Anschrift: | Slüterplatz 2, 19303 Dömitz |
Telefon: | 03875831622 |
Fax: | 03875831655 |
E-Mail: | mail@amtdoemitz-malliss.de |
Anschrift: | Springstraße 14, 29471 Gartow |
Telefon: | 058468221 |
Fax: | 058468255 |
Anschrift: | Kellerstr. 4, 19309 Lenzen (Elbe) |
Telefon: | 03879298823 |
Fax: | 03879298860 |
E-Mail: | schwemm@amtlenzen.de |
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Lüchow liegt im Landkreis Lüchow-Dannenberg und wird vom Fluss Jeetzel durchflossen. Bereits im Jahre 1158 wurde Lüchow urkundlich erwähnt, 1293 erhielt es die Stadtrechte. Durch seine Lage im Wendland...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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