Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Schloßplatz, 31582 Nienburg (Weser) |
Telefon: | 05021967425 |
Fax: | 05021967433 |
E-Mail: | info@kreis-ni.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Lindhooper Str. 67, 27283 Verden (Aller) |
Telefon: | 04231150 |
Fax: | 0423115603 |
E-Mail: | kreishaus@landkreis-verden.de |
Anschrift: | Bahnhofstraße 63, 32469 Petershagen |
Telefon: | 057028220 |
Fax: | 05702822298 |
E-Mail: | info@petershagen.de |
Anschrift: | Jahnstr. 20, 31655 Stadthagen |
Telefon: | 057217030 |
Fax: | 057217031299 |
E-Mail: | info@schaumburg.de |
Anschrift: | Hopfengarten 2, 27356 Rotenburg (Wümme) |
Telefon: | 042619832706 |
Fax: | 042619832729 |
E-Mail: | bauamt@lk-row.de |
Anschrift: | Contrescarpe 73, 28195 Bremen |
Telefon: | 0421115 |
Fax: | 04213614033 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
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Rohrsen wird von der Weser durchflossen und befindet sich in der Nähe von Heemsen. 1302 fand der Ort erstmals urkundliche Erwähnung. Beliebter Treffpunkt für jung und alt ist die renovierte Alte Schule.
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Das Wohnungsamt beschreibt eine Behörde, die sich mit dem kommunalen Wohnungswesen beschäftigt. Regelmäßig ist der soziale Wohnraum neben der Wohngeldverwaltung eine zentrale Aufgabe des Wohnungsamtes.
WBS steht als Abkürzung für Wohnberechtigungsschein. Dieser berechtigt den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Wohnung bzw. Sozialwohnung. Die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen obliegt regelmäßig dem Wohnungsamt bzw. dem Bürgerservice der zuständigen Kommunalverwaltung.
Den staatlich geförderten Bau von Wohnungen bezeichnet man als sozialen Wohnungsbau. Dieser ist insb. für soziale Gruppen konzipiert, die den jeweiligen Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Sozialwohnungen sind allgemein belegungs- und mietgebunden.
Wohngeld beschreibt eine soziale Leistung für Bürger. Man unterscheidet zwischen Mietzuschüssen und Lastenzuschüssen. Wohngeld ist normalerweise beim zuständigen Wohnungsamt zu beantragen.
Als deutsches Gesetz für den Wohnungsbau ist das Wohnungsbindungsgesetz bekannt. Die rechtlichen Grundlagen finden in den Wohngesetzen der Länder bzw. in den jeweiligen Regelungen zur Wohnraumförderung Anwendung.
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