Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Kirchstraße 14, 48734 Reken |
Telefon: | 02864944257 |
Fax: | 02864944299 |
E-Mail: | info@reken.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Rathausplatz 1, 46359 Heiden |
Telefon: | 02867977408 |
Fax: | 02867977244 |
E-Mail: | info@heiden.de |
Anschrift: | Ramsdorfer Str. 19, 46342 Velen |
Telefon: | 02863926226 |
Fax: | 02863926526 |
E-Mail: | liestener@velen.de |
Anschrift: | Im Piepershagen 17, 46325 Borken |
Telefon: | 02861939145 |
Fax: | 02861939253 |
E-Mail: | petra.tenostendarp@borken.de |
Anschrift: | Marktplatz 1, 48712 Gescher |
Telefon: | 0254260334 |
Fax: | 02542606334 |
E-Mail: | info@gescher.de |
Anschrift: | Rochfordstraße 1, 45721 Haltern am See |
Telefon: | 023649330 |
Fax: | 02364933111 |
E-Mail: | stadtverwaltung@haltern.de |
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Der staatlich anerkannte Erholungsort zwischen den „Bergen“ ist inmitten des Naturparks Hohe Mark gelegen. Bereits anno 889 fand die Gemeinde ihre urkundliche Ersterwähnung. Die nahe gelegene Eremitage...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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