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Anschrift: | Alter Markt 23, 47051 Duisburg |
Telefon: | 02032832312 |
E-Mail: | stadtkaemmerei@stadt-duisburg.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Am Rathaus 1, 45468 Mülheim an der Ruhr |
Telefon: | 02084552400 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Schwartzstr. 72, 46042 Oberhausen |
Telefon: | 02088252123 |
Fax: | 02088255305 |
E-Mail: | info@oberhausen.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 47441 Moers |
Telefon: | 028412010 |
Fax: | 0284120116253 |
E-Mail: | finanzen@moers.de |
Anschrift: | Hans-Böckler-Str. 26, 47506 Neukirchen-Vluyn |
Telefon: | 02845391223 |
Fax: | 02845391100 |
E-Mail: | ralf.tillmans@neukirchen-vluyn.de |
Anschrift: | Platz d\'Agen 1, 46535 Dinslaken |
Telefon: | 0206466315 |
Fax: | 020646611315 |
E-Mail: | info@dinslaken.de |
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Das im westlichen Ruhrgebiet gelegene Duisburg gilt als eines der bedeutendsten Zentren innerhalb Nordrhein-Westfalens. Die Stadt, die sich direkt an der Mündung der Ruhr in den Rhein befindet, fand ihre...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Kämmerei ist ein Teil der kommunalen Finanzverwaltung und normalerweise für eine Stadt bzw. einen Ort zuständig.
Historisch geht der Begriff „Kämmerer“ auf das Hof- und Klosteramt Camerarius zurück, was wiederum auf das lateinische „camera“ für Kammer bzw. Schatzkammer zurückzuführen ist. Bereits im Mittelalter bestanden Kämmereien für fürstliche Höfe und Klosterbetriebe.
Die Finanzverwaltung ist normalerweise dreistufig aufgebaut, sodass sie die Kämmerei, die Kassenverwaltung (auch: Stadtkasse) sowie die Steuerabteilung umfasst. Häufig sind jedoch Kämmereien und Steuerverwaltungen organisatorisch zusammengefasst.
Die Kämmerei ist als wichtiger Bestandteil der kommunalen Finanzverwaltung für die Erhebung von örtlichen Verbrauchsgebühren und Steuern verantwortlich (z. B. Hundesteuer, Abwassergebühr). Weitere Aufgaben sind u. a. die Vermögensverwaltung, die Finanzwirtschaft, das Rechnungswesen und das Finanzcontrolling.
Einige Steuern und örtliche Gebühren werden im Allgemeinen von den Kommunen erhoben. Hierzu zählen die Hundesteuer, die Gewerbesteuer und die Grundsteuer. Die Erhebung von Steuern und Gebühren richtet sich regelmäßig nach den Steuer- und Gebührenverordnungen des jeweiligen Bundeslandes und des Ortes.
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