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Anschrift: | Königstraße 63-65, 47051 Duisburg |
Telefon: | 020394000 |
E-Mail: | auslaenderbehoerde@stadt-duisburg.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Leineweberstraße 18-20, 45468 Mülheim an der Ruhr |
Telefon: | 02084553140 |
Fax: | 0208455583140 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 47441 Moers |
Telefon: | 02841201655 |
Fax: | 0284120116606 |
E-Mail: | auslaenderbehoerde@moers.de |
Anschrift: | Bahnhofstraße 66, 46145 Oberhausen |
Telefon: | 02088252502 |
Fax: | 02088255323 |
E-Mail: | info@oberhausen.de |
Anschrift: | Platz d'Agen 1, 46535 Dinslaken |
Telefon: | 02064660 |
E-Mail: | info@dinslaken.de |
Anschrift: | Kirchhellener Straße 21, 46236 Bottrop |
Telefon: | 020417030 |
Fax: | 02041703280 |
E-Mail: | auslaenderbehoerde@bottrop.de |
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Das im westlichen Ruhrgebiet gelegene Duisburg gilt als eines der bedeutendsten Zentren innerhalb Nordrhein-Westfalens. Die Stadt, die sich direkt an der Mündung der Ruhr in den Rhein befindet, fand ihre...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Ausländerbehörde (Abkürzung: ALB bzw. ABH) befasst sich mit dem Vollzug des Ausländerrechts. Regionsabhängig wird das Amt auch als Behörde für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt (ALA) bezeichnet.
Die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde sind durch die Aufenthaltsgesetze der Bundesländer geregelt. Normalerweise sind Ausländerbehörden auf Landkreisebene zu finden, oder sie sind kreisfreien Städten zugeordnet. In einigen Ländern (z. B. Hessen) besitzen die großen, kreisangehörigen Städte eigene Ausländerbehörden.
Die Aufgaben der Ausländerbehörde sind in erster Linie durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Das große Aufgabenspektrum umfasst unter anderem Aufenthaltstitel, Visa und Asylverfahren.
Das Aufenthaltsgesetz regelt die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde. Als Teil des Zuwanderungsgesetzes enthält das Aufenthaltsgesetz Informationen zur Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Auf Basis dessen ist die Ausländerbehörde mit aufenthaltsrechtlichen und passrechtlichen Maßnahmen betraut.
Das Ausländerrecht in Deutschland wird primär durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Zusätzlich gilt bundesweit die Aufenthaltsverordnung, welche konkretere Informationen zu Passangelegenheiten und Visumverfahren enthält. Aufenthaltsgesetze auf Länderebene sind ebenfalls Teil des Ausländerrechts.
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