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Lohnsteuerhilfe Vogelheim (Seite 4)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Zum Ludwigstal 22, 45527 Hattingen
Telefon:023243445969
Fax:023243445963
E-Mail:nicole.osterfeld@vlh.de
Anschrift:Hultschiner Str. 59, 47055 Duisburg
Telefon:0203734766
E-Mail:roswitha.spielhaupter-katzy@vlh.de
Anschrift:Hiltroper Landwehr 170, 44805 Bochum
Telefon:02346049836
E-Mail:thomas.hiller@vlh.de
Anschrift:Wasserstr. 155, 46284 Dorsten
Telefon:02362790293
Fax:02362790294
E-Mail:gabriele.tegethoff-hecker@vlh.de
Anschrift:Ostseestr. 6, 45665 Recklinghausen
Telefon:02361484106
E-Mail:theodor.heimann@vlh.de
Anschrift:Auf dem Dorn 40, 47249 Duisburg
Telefon:02037398765
E-Mail:rene.massong@vlh.de
Anschrift:Beckerfelder Str. 6, 47269 Duisburg
Telefon:0203760950
E-Mail:steffi.klaas@vlh.de
Anschrift:Niesmannshof 42, 46535 Dinslaken
Telefon:02064733366
E-Mail:eva.hartmann@vlh.de
Anschrift:Eichenstr. 3, 42553 Velbert
Telefon:02053420197
Fax:02053420491
E-Mail:christiane.winter@vlh.de
Anschrift:Meesmannstr. 53, 58456 Witten
Telefon:023029785130
E-Mail:margarethe.anger@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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