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Familiengerichte in Nordrhein-Westfalen - Öffnungszeiten & Kontakt (Seite 10)

Info zu Familiengericht: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Lange Straße 46, 33790 Halle (Westf.)
Telefon:0520181320
Fax:05201813220
E-Mail:poststelle@ag-halle.nrw.de
Anschrift:Benölkenplatz 2, 46399 Bocholt
Telefon:028712950
Fax:028712951000
E-Mail:poststelle@ag-bocholt.nrw.de
Anschrift:Hagenstraße 2 , 34497 Korbach
Telefon:0563156050
Fax:05631560557
E-Mail:geschaeftsstelle@ag-korbach.justiz.hessen.de
Anschrift:Balthasar-Neumann-Platz 3, 50321 Brühl
Telefon:022327090
Fax:02232709999
E-Mail:poststelle@ag-bruehl.nrw.de
Anschrift:Hessenring 43, 47906 Kempen
Telefon:0215214900
Fax:02152149059
E-Mail:poststelle@ag-kempen.nrw.de
Anschrift:Wilhelmstraße 21, 53111 Bonn
Telefon:02287020
Fax:02287022906
E-Mail:poststelle@ag-bonn.nrw.de
Anschrift:Gerichtsweg 1, 49545 Tecklenburg
Telefon:05482670
Fax:054826712
E-Mail:poststelle@ag-tecklenburg.nrw.de
Anschrift:Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld
Telefon:05215490
Fax:05215492538
E-Mail:poststelle@ag-bielefeld.nrw.de
Anschrift:Hohenzollernstr. 157, 41061 Mönchengladbach
Telefon:021662760
Fax:02161276488
E-Mail:poststelle@ag-moenchengladbach.nrw.de
Anschrift:Wilhelmstraße 7, 35683 Dillenburg
Telefon:0277190070
Fax:027719007111
E-Mail:poststelle@ag-dillenburg.justiz.hessen.de
91 - 100 von 100
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

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Familiengericht

Das Familiengericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts, die sich um Entscheidungen von Familiensachen kümmert.

Rechtliche Grundlagen im Familienrecht

Das Familiengericht ist für Entscheidungen in rechtlichen Familiensachen zuständig. Die Zuständigkeiten richten sich nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG). Die Zuständigkeiten des Familiengerichts sind auch im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) geregelt.

Rechtliche Familiensachen

Die Familiensachen im deutschen Recht sind im FamFG geregelt. Unter anderem versteht man folgende Aspekte unter Familiensachen: Ehesachen (z. B. Scheidung), Kindschaftssachen, Adoptions- und Abstammungssachen sowie Lebenspartnerschaftssachen.

Geschichte des Familiengerichts

Familiengerichte gibt es seit 1976 in Deutschland, als das Erste Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts eingeführt wurde. 2009 änderten sich im Zuge einer Familienrechtsreform die Zuständigkeiten des Familiengerichts.

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