Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Oeynhausener Straße 41, 32584 Löhne |
Telefon: | 057321000 |
Fax: | 05732100309 |
E-Mail: | info@loehne.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Bahnhofstraße 47, 32543 Bad Oeynhausen |
Telefon: | 05731141235 |
Fax: | 05731141900 |
E-Mail: | info@badoeynhausen.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 32278 Kirchlengern |
Telefon: | 052237573168 |
E-Mail: | info@kirchlengern.de |
Anschrift: | Rathausstraße 1, 32120 Hiddenhausen |
Telefon: | 05221964460 |
Fax: | 05221964480 |
E-Mail: | Info@Hiddenhausen.de |
Anschrift: | Lange Straße 60, 32602 Vlotho |
Telefon: | 05733924176 |
Fax: | 05733924230 |
E-Mail: | s.hilterhaus@vlotho.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 32046 Herford |
Telefon: | 05221189425 |
Fax: | 05221189688 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
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Löhne im Kreis Herford liegt ca. 25km nordöstlich von Bielefeld in der Ravensberger Mulde und umfasst die Stadtteile Gohfeld, Löhne-Ort, Mennighüffen, Obernbeck und Ulenburg. Schon 993 wurde Löhne...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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