Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Lüdenscheider Straße 22, 58762 Altena |
Telefon: | 023522090 |
Fax: | 02352209203 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Rathausplatz 2b, 58507 Lüdenscheid |
Telefon: | 02351170 |
Fax: | 02351171723 |
E-Mail: | stadt@luedenscheid.de |
Anschrift: | Hagener Str. 76, 58769 Nachrodt-Wiblingwerde |
Telefon: | 02352938311 |
Fax: | 02352938350 |
E-Mail: | post@nachrodt-wiblingwerde.de |
Anschrift: | Goethestraße 51, 58791 Werdohl |
Telefon: | 02392917338 |
Fax: | 02392917305 |
E-Mail: | v.kunze@werdohl.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 58579 Schalksmühle |
Telefon: | 0235584220 |
Fax: | 0235584299 |
E-Mail: | post@schalksmuehle.de |
Anschrift: | Alte Burg 1, 58809 Neuenrade |
Telefon: | 0239269330 |
Fax: | 0239269348 |
E-Mail: | post@neuenrade.de |
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Altena im Märkischen Kreis liegt im Tal der Lenne im Sauerland und erhielt schon 1367 die Freiheitsrechte. Altena ist gegliedert in die Stadtteile Dahle, Evingsen, Rahmede sowie die Ortsteile...
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Die Kämmerei ist ein Teil der kommunalen Finanzverwaltung und normalerweise für eine Stadt bzw. einen Ort zuständig.
Historisch geht der Begriff „Kämmerer“ auf das Hof- und Klosteramt Camerarius zurück, was wiederum auf das lateinische „camera“ für Kammer bzw. Schatzkammer zurückzuführen ist. Bereits im Mittelalter bestanden Kämmereien für fürstliche Höfe und Klosterbetriebe.
Die Finanzverwaltung ist normalerweise dreistufig aufgebaut, sodass sie die Kämmerei, die Kassenverwaltung (auch: Stadtkasse) sowie die Steuerabteilung umfasst. Häufig sind jedoch Kämmereien und Steuerverwaltungen organisatorisch zusammengefasst.
Die Kämmerei ist als wichtiger Bestandteil der kommunalen Finanzverwaltung für die Erhebung von örtlichen Verbrauchsgebühren und Steuern verantwortlich (z. B. Hundesteuer, Abwassergebühr). Weitere Aufgaben sind u. a. die Vermögensverwaltung, die Finanzwirtschaft, das Rechnungswesen und das Finanzcontrolling.
Einige Steuern und örtliche Gebühren werden im Allgemeinen von den Kommunen erhoben. Hierzu zählen die Hundesteuer, die Gewerbesteuer und die Grundsteuer. Die Erhebung von Steuern und Gebühren richtet sich regelmäßig nach den Steuer- und Gebührenverordnungen des jeweiligen Bundeslandes und des Ortes.
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