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Landgerichte in Allenbach - Öffnungszeiten & Kontakt (Seite 2)

Info zu Landgericht: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(3)
Landgericht Mannheim
98.01 km von Allenbach
Anschrift:A1, 1, 68159 Mannheim
Telefon:06212920
Fax:06212921314
E-Mail:poststelle@lgmannheim.justiz.bwl.de
(5)
Landgericht
107.1 km von Allenbach
Anschrift:Mathildenplatz 13, 64283 Darmstadt
Telefon:061519920
Fax:061519923927
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Mi, Do, Fr 9:00-12:00 Uhr
(4)
Landgericht
109.23 km von Allenbach
Anschrift:Wilhelmstr. 21-23, 53111 Bonn
Telefon:02287020
Fax:02287021600
E-Mail:poststelle@lg-bonn.nrw.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Mi, Do, Fr 7:30-16:00 Uhr
(5)
Landgericht
115.99 km von Allenbach
Anschrift:Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main
Telefon:069136701
Fax:06913676050
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Mi, Do, Fr 6.00-19.00 Uhr
(0)
Landgericht Heidelberg
116.16 km von Allenbach
Anschrift:Kurfürsten-Anlage 21, 69115 Heidelberg
Telefon:06221590
Fax:06221591213
E-Mail:poststelle@lgheidelberg.justiz.bwl.de
(5)
Landgericht
121.46 km von Allenbach
Anschrift:Hans-Thoma-Straße 7, 76133 Karlsruhe
Telefon:07219260
Fax:07219263114
E-Mail:poststelle@lgkarlsruhe.justiz.bwl.de
(3)
Landgericht
130.77 km von Allenbach
Anschrift:Luxemburger Straße 101, 50939 Köln
Telefon:02214770
Fax:02214773333
E-Mail:poststelle@lg-koeln.nrw.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di 8.00-16.00 Uhr, Mi, Do, Fr 8.00-15.30 Uhr
(8)
Landgericht Hanau
131.64 km von Allenbach
Anschrift:Nußallee 17, 63450 Hanau
Telefon:061812970
Fax:06181297203
(3)
Landgericht Baden-Baden
132.68 km von Allenbach
Anschrift:Gutenbergstraße 17, 76532 Baden-Baden
Telefon:072216850
Fax:07221685291
E-Mail:poststelle@lgbaden-baden.justiz.bwl.de
(2)
Landgericht
136.08 km von Allenbach
Anschrift:Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen
Telefon:024194250
Fax:0241942580000
E-Mail:poststelle@lg-aachen.nrw.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di 8:00-16:00 Uhr, Mi, Do, Fr 8:00-15:30 Uhr
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Landgericht

Innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit sind Landgerichte zwischen den Amtsgerichten und den Oberlandesgerichten einzuordnen. Normalerweise sind mehrere Amtsgerichte einem Landgerichtsbezirk zugeordnet und mehrere Landgerichtsbezirke stellen den Oberlandesgerichtsbezirk dar.

Zuständigkeiten in erster Instanz

Innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist das Landgericht regelmäßig als erste Instanz bei strafrechtlichen Verbrechen und schweren Vergehen zuständig, bei denen eine Strafe von mindestens vier Jahren Freiheitsstrafe zu erwarten ist. In erster Instanz fallen dem Landgericht auch Zivilprozesse zu, bei denen ein Streitwert von über 5.000 Euro zugrunde liegt.

Landgerichte als zweite Instanz

Bei Strafprozessen und Zivilprozessen wird das Landgericht normalerweise als zweite Instanz tätig, wenn es um Berufungen und Beschwerden von amtsgerichtlichen Urteilen geht.

Landgerichtskammern

Im Landgericht sind normalerweise vier Kammern als Spruchkörper untergebracht. Es gibt Zivilkammern, Handelskammern, Strafkammern und Strafvollstreckungskammern.

Besetzung der Kammern in Landgerichten

Die Zivilkammern sind mit drei Richtern besetzt, wohingegen in Handelskammern ein Berufsrichter und zwei Handelsrichter tätig sind. Die Besetzung der Strafkammern und Strafvollstreckungskammern sind allgemein von der jeweiligen Verfahrensart abhängig.

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