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Landgerichte in Allenbach - Öffnungszeiten & Kontakt (Seite 5)

Info zu Landgericht: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(7)
Landgericht Freiburg im Breisgau
202.01 km von Allenbach
Anschrift:Salzstr. 17, 79098 Freiburg
Telefon:07612050
Fax:07612052030
E-Mail:poststelle@lgfreiburg.justiz.bwl.de
(4)
Landgericht Hechingen
203.88 km von Allenbach
Anschrift:Heiligkreuzstraße 9, 72379 Hechingen
Telefon:074719440
Fax:07471944104
E-Mail:poststelle@lghechingen.justiz.bwl.de
(4)
Landgericht Rottweil
206.66 km von Allenbach
Anschrift:Königstraße 20,, 78628 Rottweil
Telefon:07412430
Fax:07412432381
E-Mail:poststelle@lgrottweil.justiz.bwl.de
(3)
Landgericht Ellwangen (Jagst)
231.9 km von Allenbach
Anschrift:Marktplatz 7, 73479 Ellwangen (Jagst)
Telefon:07961810
Fax:0796181227
E-Mail:poststelle@lgellwangen.justiz.bwl.de
(5)
Landgericht Kleve
236.93 km von Allenbach
Anschrift:Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve
Telefon:02821870
Fax:0282187290
E-Mail:poststelle@lg-kleve.nrw.de
(2)
Landgericht
239.17 km von Allenbach
Anschrift:Frankfurter Straße 7, 34117 Kassel
Telefon:05619120
Fax:05619121010
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Mi, Do 8:30-12:00 und 13:30-15:00 Uhr, Fr 8:30-12:00 Uhr
(3)
Landgericht
245.12 km von Allenbach
Anschrift:Am Bogen 2-4, 33098 Paderborn
Telefon:052511260
Fax:05251126160
E-Mail:poststelle@lg-paderborn.nrw.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di 7:30-16:00 Uhr, Mi, Do, Fr 7:30-15:30 Uhr
(1)
Landgericht
247.15 km von Allenbach
Anschrift:Am Stadtgraben 10, 48143 Münster
Telefon:02514940
Fax:02514942499
E-Mail:poststelle@lg-muenster.nrw.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di 7.30-16.00 Uhr, Mi, Do, Fr 7.30-15.30 Uhr
(6)
Landgericht Waldshut-Tiengen
249.33 km von Allenbach
Anschrift:Bismarckstraße 19 a, 79761 Waldshut-Tiengen
Telefon:077518810
Fax:07751881209
E-Mail:poststelle@lgwaldshut-tiengen.justiz.bwl.de
(2)
Landgericht
254.77 km von Allenbach
Anschrift:Olgastraße 106, 89073 Ulm
Telefon:07311890
Fax:07311892070
E-Mail:poststelle@lgulm.justiz.bwl.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Mi, Do 9.00-11.30 Uhr und 13.00-15.30 Uhr, Fr 9.00-12.00 Uhr
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Landgericht

Innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit sind Landgerichte zwischen den Amtsgerichten und den Oberlandesgerichten einzuordnen. Normalerweise sind mehrere Amtsgerichte einem Landgerichtsbezirk zugeordnet und mehrere Landgerichtsbezirke stellen den Oberlandesgerichtsbezirk dar.

Zuständigkeiten in erster Instanz

Innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist das Landgericht regelmäßig als erste Instanz bei strafrechtlichen Verbrechen und schweren Vergehen zuständig, bei denen eine Strafe von mindestens vier Jahren Freiheitsstrafe zu erwarten ist. In erster Instanz fallen dem Landgericht auch Zivilprozesse zu, bei denen ein Streitwert von über 5.000 Euro zugrunde liegt.

Landgerichte als zweite Instanz

Bei Strafprozessen und Zivilprozessen wird das Landgericht normalerweise als zweite Instanz tätig, wenn es um Berufungen und Beschwerden von amtsgerichtlichen Urteilen geht.

Landgerichtskammern

Im Landgericht sind normalerweise vier Kammern als Spruchkörper untergebracht. Es gibt Zivilkammern, Handelskammern, Strafkammern und Strafvollstreckungskammern.

Besetzung der Kammern in Landgerichten

Die Zivilkammern sind mit drei Richtern besetzt, wohingegen in Handelskammern ein Berufsrichter und zwei Handelsrichter tätig sind. Die Besetzung der Strafkammern und Strafvollstreckungskammern sind allgemein von der jeweiligen Verfahrensart abhängig.

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