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Landgerichte in Allenbach - Öffnungszeiten & Kontakt (Seite 4)

Info zu Landgericht: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(2)
Landgericht
180.78 km von Allenbach
Anschrift:Nordwall 131, 47798 Krefeld
Telefon:021518470
Fax:02151847218
E-Mail:poststelle@lg-krefeld.nrw.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Mi, Do, Fr 9.00-12.00 Uhr und Di 14.00-16.00 Uhr
(13)
Landgericht Stuttgart
182.31 km von Allenbach
Anschrift:Urbanstr. 20, 70182 Stuttgart
Telefon:07112120
Fax:07112123556
E-Mail:poststelle@lgstuttgart.justiz.bwl.de
(2)
Landgericht
187.17 km von Allenbach
Anschrift:Zweigertstraße 52, 45130 Essen
Telefon:02018030
Fax:02018032900
E-Mail:poststelle@lg-essen.nrw.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di 7.30-16.00 Uhr, Mi, Do, Fr 7.30-15.30 Uhr
(1)
Landgericht
188.56 km von Allenbach
Anschrift:König-Heinrich-Platz 1, 47051 Duisburg
Telefon:020399280
Fax:02039928444
E-Mail:poststelle@lg-duisburg.nrw.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di 8.00-16.00 Uhr, Mi, Do, Fr 8.00-15.30 Uhr
(5)
Landgericht
192.07 km von Allenbach
Anschrift:Westring 8, 44787 Bochum
Telefon:02349670
Fax:02349672244
E-Mail:poststelle@lg-bochum.nrw.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di 7.30-16.00 Uhr, Mi, Do, Fr 7.30-15.30 Uhr
(5)
Landgericht Arnsberg
193.07 km von Allenbach
Anschrift:Brückenplatz 7, 59821 Arnsberg
Telefon:02931861
Fax:0293186210
E-Mail:poststelle@lg-arnsberg.nrw.de
(3)
Landgericht Tübingen
194.23 km von Allenbach
Anschrift:Doblerstraße 14, 72074 Tübingen
Telefon:070712000
Fax:0707152094
E-Mail:poststelle@lgtuebingen.justiz.bwl.de
(4)
Landgericht
196.27 km von Allenbach
Anschrift:Kaiserstr. 34, 44135 Dortmund
Telefon:02319260
Fax:023192610200
E-Mail:poststelle@lg-dortmund.nrw.de
(1)
Landgericht Würzburg
198.75 km von Allenbach
Anschrift:Ottostraße 5, 97070 Würzburg
Telefon:09313810
Fax:0931381705
E-Mail:poststelle@lg-wue.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Mi, Do, Fr 8:00-12:00 Uhr
(4)
Landgericht Fulda
198.95 km von Allenbach
Anschrift:Am Rosengarten 4, 36037 Fulda
Telefon:066192402
Fax:06619242100
E-Mail:verwaltung@lg-fulda.justiz.hessen.de
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Landgericht

Innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit sind Landgerichte zwischen den Amtsgerichten und den Oberlandesgerichten einzuordnen. Normalerweise sind mehrere Amtsgerichte einem Landgerichtsbezirk zugeordnet und mehrere Landgerichtsbezirke stellen den Oberlandesgerichtsbezirk dar.

Zuständigkeiten in erster Instanz

Innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist das Landgericht regelmäßig als erste Instanz bei strafrechtlichen Verbrechen und schweren Vergehen zuständig, bei denen eine Strafe von mindestens vier Jahren Freiheitsstrafe zu erwarten ist. In erster Instanz fallen dem Landgericht auch Zivilprozesse zu, bei denen ein Streitwert von über 5.000 Euro zugrunde liegt.

Landgerichte als zweite Instanz

Bei Strafprozessen und Zivilprozessen wird das Landgericht normalerweise als zweite Instanz tätig, wenn es um Berufungen und Beschwerden von amtsgerichtlichen Urteilen geht.

Landgerichtskammern

Im Landgericht sind normalerweise vier Kammern als Spruchkörper untergebracht. Es gibt Zivilkammern, Handelskammern, Strafkammern und Strafvollstreckungskammern.

Besetzung der Kammern in Landgerichten

Die Zivilkammern sind mit drei Richtern besetzt, wohingegen in Handelskammern ein Berufsrichter und zwei Handelsrichter tätig sind. Die Besetzung der Strafkammern und Strafvollstreckungskammern sind allgemein von der jeweiligen Verfahrensart abhängig.

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