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Familiengerichte in Frohnhofen - Öffnungszeiten & Kontakt (Seite 2)

Info zu Familiengericht: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Bertha-von-Suttner-Str. 2, 66123 Saarbrücken
Telefon:068150105
Fax:06815013700
E-Mail:poststellehkd@agsb.justiz.saarland.de
(10)
Familiengericht Kaiserslautern
33.86 km von Frohnhofen
Anschrift:Bahnhofstr. 24, 67655 Kaiserslautern
Telefon:063137210
Fax:06313721404
E-Mail:agkl@zw.mjv.rlp.de
(4)
Familiengericht Hermeskeil
34.17 km von Frohnhofen
Anschrift:Trierer Straße 43, 54411 Hermeskeil
Telefon:0650391490
Fax:06503914925
E-Mail:agher@ko.mjv.rlp.de
(0)
Familiengericht Pirmasens
35.46 km von Frohnhofen
Anschrift:Bahnhofstraße 22-26, 66953 Pirmasens
Telefon:063318711
Fax:06331871245
E-Mail:agps@zw.mjv.rlp.de
(5)
Familiengericht Völklingen
39.09 km von Frohnhofen
Anschrift:Karl-Janssen-Str. 35, 66333 Völklingen
Telefon:068982035
Fax:06898203319
E-Mail:poststelle@agvk.justiz.saarland.de
(0)
Familiengericht Bad Sobernheim
44.74 km von Frohnhofen
Anschrift:Gymnasialstraße 11, 55566 Bad Sobernheim
Telefon:0675193130
Fax:06751931350
E-Mail:agsob@ko.mjv.rlp.de
(5)
Familiengericht Bernkastel-Kues
54.12 km von Frohnhofen
Anschrift:Brüningstraße 30, 54470 Bernkastel-Kues
Telefon:06531590
Fax:0653159176
E-Mail:agber@ko.mjv.rlp.de
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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Familiengericht

Das Familiengericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts, die sich um Entscheidungen von Familiensachen kümmert.

Rechtliche Grundlagen im Familienrecht

Das Familiengericht ist für Entscheidungen in rechtlichen Familiensachen zuständig. Die Zuständigkeiten richten sich nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG). Die Zuständigkeiten des Familiengerichts sind auch im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) geregelt.

Rechtliche Familiensachen

Die Familiensachen im deutschen Recht sind im FamFG geregelt. Unter anderem versteht man folgende Aspekte unter Familiensachen: Ehesachen (z. B. Scheidung), Kindschaftssachen, Adoptions- und Abstammungssachen sowie Lebenspartnerschaftssachen.

Geschichte des Familiengerichts

Familiengerichte gibt es seit 1976 in Deutschland, als das Erste Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts eingeführt wurde. 2009 änderten sich im Zuge einer Familienrechtsreform die Zuständigkeiten des Familiengerichts.

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