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Friedhofsverwaltung Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn (Friedhofsamt)

Hauptstraße 18, 67677 Enkenbach-Alsenborn

(4.0 Sterne, 2 Bewertungen)
Telefon:063039130
Fax:06303913180
E-Mail:info@enkenbach-alsenborn.de
Öffnungszeiten:Mo-Fr 8:30-12:30 Uhr sowie Mo 14-18 Uhr, Di+Do 14-16 Uhr
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Die Friedhofsverwaltung Verbandsgemeinde Hochspeyer ist im Allgemeinen für die Friedhofsangelegenheiten zuständig. In diesem Zusammenhang zählen beispielsweise die Verwaltung und Durchführung von Beerdigungen, Bestattungen, Grabmalen und Unterhaltungsmaßnahmen an Friedhofseinrichtungen zu den regelmäßigen Aufgaben der Friedhofsbehörde.


Top 3 der häufigsten Fragen aus den Friedhofsamt-FAQ

Weitere Fragen

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Friedhofsamt Enkenbach-Alsenborn: Informationen zu Friedhofsverwaltung Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn

Egal ob Adresse, Anschrift, E-Mail, Kontakt, Lage, Öffnungszeiten, Telefonnummer oder Webauftritt – hier finden Sie alles Wichtige zu Friedhofsverwaltung Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn. Neue Kontaktdaten oder Aktualisierungswünsche von Anschrift, Telefonnummern, Öffnungszeiten von Friedhofsverwaltung Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn können Sie uns über „Änderung melden“ jederzeit mitteilen.

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Friedhofsamt Enkenbach-Alsenborn
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

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Friedhofsamt

Friedhofsämter sind mit der allgemeinen Verwaltung und dem Betrieb des Friedhofs- und Bestattungswesens betraut. Kommunale Friedhofsämter sind normalerweise für kommunale bzw. nicht-kirchliche Friedhofsanlagen zuständig.

Kommunales Friedhofswesen

Das kommunale Friedhofswesen ist als wesentlicher Zuständigkeitsbereich der Friedhofsverwaltungen hervorzuheben, sodass vorwiegend nicht-kirchliche Friedhöfe von kommunalen Friedhofsämtern verwaltet werden. Demnach ist die Zuständigkeit von Friedhofsverwaltungen in erster Linie von der Region sowie von der Trägerinstitution (z. B. Kirchengemeinde) abhängig.

Aufgaben der Friedhofsverwaltung

Die Friedhofsverwaltung umfasst regelmäßig die Organisation und Betriebsführung einer Friedhofsanlage. Zudem fällt den Friedhofsämtern häufig das Bestattungswesen als Aufgabenschwerpunkt zu. Das Bestattungswesen umfasst z. B. Aufgaben der Bestattungsberatung und der Grabstellenvergabe.

Bestattungswesen

Das Bestattungswesen wird normalerweise durch Friedhofsordnungen und –satzungen sowie Bestattungsgesetze geregelt. Wichtige Aspekte des Bestattungswesens sind u. a. die Leichenschau, Bestattungspflicht, Bestattungsarten und Trauerfeiern.

Friedhofsrecht

Das Friedhofsrecht stellt eine rechtliche Grundlage für das Friedhofs- und Bestattungswesen auf Länderebene dar. Im Rahmen des Friedhofsrechts werden Regelungen zum Friedhofswesen und zur Bestattungspflicht definiert. Am Landesfriedhofsrecht sind auch die kommunalen Friedhofssatzungen und –verordnungen orientiert.