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Friedhofsamt - Häufige Fragen

Was ist ein Gedenkkreuz?

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Das Gedenkkreuz gilt im Allgemeinen als ein Erinnerungsstück in Form eines Kreuzes. Bereits im Mittelalter wurden Gedenkkreuze errichtet, indem beispielsweise der englische König Eduard I. in Gedenken an seine verstorbene Gemahlin im Jahre 1290 Gedenkkreuze (Eleanor-Kreuze) errichten ließ. Heutzutage ist es üblich, an Unglücksorten (z. B. von Verkehrsunfällen) Unfallkreuze aufzustellen. Im Gegensatz zum Gedenkkreuz, das an einen Unglücksfall erinnern soll oder den Kriegsgefallenen gedenkt, dient das Feldkreuz im süddeutschen Raum an Wegesrändern regelmäßig zur Gebetsmahnung. Als das wohl größte Gedenkkreuz der Welt ist das Monumento Nacional de Santa Cruz del Valle de los Caidos in Spanien mit einer Höhe von über 150 Metern anzuführen.

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Warum gibt es die zentrale Behördenrufnummer 115?

Die neue einheitliche Behördenrufnummer soll die Fragen von BürgerInnen auf standardisierte und übergreifende Weise beantworten. Am 24. März 2009 startete das Pilotprojekt der zentralen Behördenrufnummer 115 in vielen Modellregionen Deutschlands. Sowohl regionale Behörden als auch Bundesbehörden nehmen daran teil. Beim Anruf der Behördenrufnummer kann man sich über Leistungen aus dem gesamten Dienstleistungskatalog der Kommune informieren: Personalausweis beantragen, Kraftfahrzeug anmelden bzw. ummelden, Reisepass beantragen, Wohnsitz ummelden, Eheschließung anmelden, Führungszeugnis beantragen, Gewerbe anmelden uvm. Der Anruf bei der einheitlichen Behördenrufnummer 115 kostet durchschnittlich 7-14 Cent/ Minute aus dem deutschen Festnetz (Angaben ohne Gewähr).

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