Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Alsheimer Straße 29, 67583 Guntersblum |
Telefon: | 061334901264 |
Fax: | 061334901201 |
E-Mail: | verbandsgemeinde@vg-rhein-selz.de |
Anschrift: | Sant-Ambrogio-Ring 33, 55276 Nierstein-Oppenheim |
Telefon: | 061334901306 |
Fax: | 061334901201 |
E-Mail: | info@vg-rhein-selz.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Hauptstraße 26, 67575 Eich |
Telefon: | 062466947 |
Fax: | 062466969 |
E-Mail: | poststelle@vg-eich.de |
Anschrift: | Friedrich-Ebert-Straße 31-33, 67574 Osthofen |
Telefon: | 062449127930 |
Fax: | 062449127931 |
E-Mail: | osthofen@vg-wonnegau.de |
Anschrift: | Wormser Straße 23, 67593 Westhofen |
Telefon: | 06244590856 |
Fax: | 062445908198 |
E-Mail: | post@vg-wonnegau.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 64584 Biebesheim am Rhein |
Telefon: | 0625880643 |
Fax: | 0625880649 |
E-Mail: | info@biebesheim.de |
Anschrift: | Kirchstrasse 6 , 64589 Stockstadt am Rhein |
Telefon: | 0615882914 |
Fax: | 0615882926 |
E-Mail: | kontakt@stockstadt.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Die Weinbaugemeinde Eimsheim liegt im Landkreis Mainz-Bingen. Nicht nur das idyllische Ortsbild, sondern auch der Weinbau machen Eimsheim zu einem beliebten Ausflugsziel für Besucher.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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