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Lohnsteuerhilfe Oppenheim (Seite 3)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Plattenweg 5a, 55237 Bornheim
Telefon:067348282
E-Mail:sema.hees@vlh.de
Anschrift:Eckenbertstr. 35, 67549 Worms
Telefon:062415051720
Fax:062415051721
E-Mail:silke.zieglowski@vlh.de
Anschrift:Waldstr. 10k, 65187 Wiesbaden
Telefon:06114450594
Fax:06118138486
E-Mail:sabine.bergmann@vlh.de
Anschrift:Lichtenbergstr. 6a, 64683 Einhausen
Telefon:062518608527
E-Mail:christopher.zerrath@vlh.de
Anschrift:Bahnhofstr. 3, 67547 Worms
Telefon:0624122755
Fax:062419725298
E-Mail:ines.schoebel@vlh.de
Anschrift:Obermarkt 9, 67547 Worms
Telefon:06241204450
E-Mail:clemens.becky@vlh.de
Anschrift:Kurhausstr. 5a, 65719 Hofheim
Telefon:061922916211
Fax:061922916236
E-Mail:sabine.bergmann@vlh.de
Öffnungs­zeiten:Montag bis Freitag 9-18 Uhr
Anschrift:Hugo-Hoffmann-Ring 12, 65795 Hattersheim
Telefon:061909273610
Fax:061909261684
E-Mail:stefanie.martini@vlh.de
Anschrift:Berliner Ring 93, 64625 Bensheim
Telefon:06251800510
Fax:06251800529
E-Mail:rudolf.poeschl@vlh.de
Anschrift:Dammstr. 9, 55576 Sprendlingen
Telefon:067012020671
E-Mail:silvia.schuetz@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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