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Familiengerichte in Urbar (bei Koblenz) - Öffnungszeiten & Kontakt (Seite 3)

Info zu Familiengericht: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(11)
Familiengericht Bingen
49.58 km von Urbar (bei Koblenz)
Anschrift:Mainzer Straße 52, 55411 Bingen am Rhein
Telefon:067219080
Fax:06721908170
E-Mail:agbi@ko.mjv.rlp.de
(0)
Familiengericht Waldbröl
55.17 km von Urbar (bei Koblenz)
Anschrift:Gerichtsstraße 1, 51545 Waldbröl
Telefon:022917950
Fax:02291795200
E-Mail:poststelle@ag-waldbroel.nrw.de
(10)
Familiengericht Siegburg
55.36 km von Urbar (bei Koblenz)
Anschrift:Neue Poststraße 16, 53721 Siegburg
Telefon:022413050
Fax:02241305300
E-Mail:poststelle@ag-siegburg.nrw.de
(1)
Familiengericht
60.95 km von Urbar (bei Koblenz)
Anschrift:Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen
Telefon:027133730
Fax:02713373449
E-Mail:poststelle@ag-siegen.nrw.de
21 - 24 von 24
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

FAQ und Ratgeber Familiengericht
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Familiengericht in Urbar (bei Koblenz)? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Familiengericht

Das Familiengericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts, die sich um Entscheidungen von Familiensachen kümmert.

Rechtliche Grundlagen im Familienrecht

Das Familiengericht ist für Entscheidungen in rechtlichen Familiensachen zuständig. Die Zuständigkeiten richten sich nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG). Die Zuständigkeiten des Familiengerichts sind auch im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) geregelt.

Rechtliche Familiensachen

Die Familiensachen im deutschen Recht sind im FamFG geregelt. Unter anderem versteht man folgende Aspekte unter Familiensachen: Ehesachen (z. B. Scheidung), Kindschaftssachen, Adoptions- und Abstammungssachen sowie Lebenspartnerschaftssachen.

Geschichte des Familiengerichts

Familiengerichte gibt es seit 1976 in Deutschland, als das Erste Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts eingeführt wurde. 2009 änderten sich im Zuge einer Familienrechtsreform die Zuständigkeiten des Familiengerichts.

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