Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Marktplatz 3, 56743 Mendig |
Telefon: | 02652980024 |
Fax: | 02652980019 |
E-Mail: | kontakt@mendig.de |
Anschrift: | Bahnhofstr. 9, 56068 Koblenz |
Telefon: | 02611080 |
Fax: | 026135860 |
E-Mail: | info@kvmyk.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Rosengasse 2, 56727 Mayen |
Telefon: | 02651883201 |
Fax: | 026518852600 |
E-Mail: | info@mayen.de |
Anschrift: | Kelberger Straße 26, 56727 Mayen |
Telefon: | 02651800929 |
Fax: | 02651800920 |
E-Mail: | verbandsgemeinde@vordereifel.de |
Anschrift: | Kapellenstraße 12, 56651 Niederzissen |
Telefon: | 0263697400 |
Fax: | 0263680146 |
E-Mail: | brohltal@brohltal.de |
Anschrift: | Marktplatz 4, 56751 Polch |
Telefon: | 0265494020 |
Fax: | 02654940248 |
E-Mail: | info@maifeld.de |
Anschrift: | Kirchstraße 15-19, 53518 Adenau |
Telefon: | 02691305303 |
Fax: | 02691305198 |
E-Mail: | vgadenau@adenau.de |
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Volkesfeld wurde 1217 erstmals urkundlich erwähnt und ist Teil der Verbandsgemeinde Mendig. Ein Besuch des Sauerbrunnens, der Marienkapelle von 1818 sowie des Nettetals lohnt sich sehr.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.
Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.
Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.
Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.
Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.
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