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Anschrift: | Louise-Seher-Straße 1, 65582 Diez |
Telefon: | 064325010 |
Fax: | 06432501242 |
E-Mail: | verwaltung@vgdiez.de |
Anschrift: | Insel Silberau 1, 56130 Bad Ems |
Telefon: | 026039720 |
Fax: | 02603972199 |
E-Mail: | info@rhein-lahn.rlp.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Peter-Altmeier-Platz 1, 56410 Montabaur |
Telefon: | 026021240 |
Fax: | 02602124238 |
E-Mail: | kreisverwaltung@westerwaldkreis.de |
Anschrift: | Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur |
Telefon: | 02602126120 |
Fax: | 02602126344 |
E-Mail: | info@montabaur.de |
Anschrift: | Rathausstraße 39, 65604 Elz |
Telefon: | 06431957531 |
Fax: | 06431957589 |
E-Mail: | rita.laux@elz-ww.de |
Anschrift: | Burgstraße 1, 56368 Katzenelnbogen |
Telefon: | 0648691790 |
Fax: | 064869179199 |
E-Mail: | post@vg-aar-einrich.de |
Anschrift: | Hospitalstraße 2, 65549 Limburg an der Lahn |
Telefon: | 06431203919 |
Fax: | 06431203367 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
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Horhausen bei Nassau liegt im Westerwald und gehört der Verbandsgemeinde Diez an. Die 700-jährige Linde mit Brunnen und die alte Schule zählen zu den beliebtesten Sehenswürdigkeiten von Horhausen.
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Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.
Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.
Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.
Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.
Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.
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