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Anschrift: | Schulstraße 29, 66994 Dahn |
Telefon: | 063919196218 |
Fax: | 0639191960218 |
E-Mail: | info@dahner-felsenland.de |
Anschrift: | Unterer Sommerwaldweg 40-42, 66953 Pirmasens |
Telefon: | 063318090 |
Fax: | 06331809108 |
E-Mail: | kv@lksuedwestpfalz.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Schulstraße 4, 76846 Hauenstein |
Telefon: | 06392915115 |
Fax: | 06392915160 |
E-Mail: | poststelle@hauenstein.rlp.de |
Anschrift: | Königstraße 61, 76887 Bad Bergzabern |
Telefon: | 06343701218 |
Fax: | 06343701705 |
E-Mail: | stadt.bad-bergzabern@vgbza.de |
Anschrift: | Messplatz 1, 76855 Annweiler am Trifels |
Telefon: | 06346301136 |
Fax: | 06346301200 |
E-Mail: | info@annweiler.rlp.de |
Anschrift: | Exerzierplatzstr. 3, 66953 Pirmasens |
Telefon: | 06331842911 |
Fax: | 06331842913 |
E-Mail: | standesamt@pirmasens.de |
Anschrift: | Bahnhofstraße 19, 66953 Pirmasens |
Telefon: | 063318720 |
Fax: | 06331872100 |
E-Mail: | info@pirmasens-land.de |
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Bruchweiler-Bärenbach befindet sich im Pfälzerwald im Wasgau. Die erste urkundliche Erwähnung des Ortes datiert in das Jahr 776. Die Landschaft rund um Bruchweiler-Bärenbach ist durch zahlreiche...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.
Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.
Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.
Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.
Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.
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