Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Burgstraße 6, 54576 Hillesheim |
Telefon: | 06591130 |
Fax: | 06597139000 |
E-Mail: | post@hillesheim.de |
Anschrift: | Leopoldstraße 29, 54550 Daun |
Telefon: | 065929390 |
Fax: | 06592939200 |
E-Mail: | info@vgv.daun.de |
Anschrift: | Dauner Straße 22, 53539 Kelberg |
Telefon: | 0269287215 |
Fax: | 0269287239 |
E-Mail: | rathaus@vgv-kelberg.de |
Anschrift: | Kyllweg 1, 54568 Gerolstein |
Telefon: | 06591131017 |
Fax: | 06591139000 |
E-Mail: | post@gerolstein.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Kirchstraße 15-19, 53518 Adenau |
Telefon: | 02691305410 |
Fax: | 02691305499 |
E-Mail: | vgadenau@adenau.de |
Anschrift: | Marktplatz 1, 56766 Ulmen |
Telefon: | 02676409107 |
Fax: | 02676409500 |
E-Mail: | inga.wittmer@ulmen.de |
Anschrift: | Rathausplatz 16, 53945 Blankenheim |
Telefon: | 0244987121 |
Fax: | 0244987199 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Hauptstraße 23, 53949 Dahlem |
Telefon: | 0244795550 |
Fax: | 02447955555 |
E-Mail: | buergermeister@dahlem.de |
Anschrift: | Bahnhofstraße 47, 56759 Kaisersesch |
Telefon: | 02653999653 |
Fax: | 026539996914 |
E-Mail: | info@vg.kaisersesch.de |
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Noch bis vor wenigen Jahren hieß dieser Landkreis noch Daun. Der Kreis Vulkaneifel ist einwohnermäßig der kleinste von Rheinland-Pfalz und liegt im Westen des Bundeslandes. Gegliedert ist der Landkreis...
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Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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