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Ausländerbehörden in Westheide - Öffnungszeiten

Info zu Ausländerbehörde: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(52)
Fachdienst Migration Landkreis Börde
289.85 km von Westheide
Anschrift:Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben
Telefon:0390472404150
Fax:0390449008
E-Mail:migration@landkreis-boerde.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung erbeten
Weitere Behörden in der Nähe von Westheide

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(22)
Ausländerbehörde
2.84 km von Westheide
Anschrift:Europaplatz 1, 44575 Castrop-Rauxel
Telefon:023051062397
Fax:023051062388
E-Mail:termin-alw@castrop-rauxel.de
Öffnungs­zeiten:nach Vereinbarung
(80)
Kommunales Integrationszentrum
9.74 km von Westheide
Anschrift:Olpe 1, 44122 Dortmund
Telefon:02315027132
E-Mail:auslaenderangelegenheiten@dortmund.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(17)
Ausländerbehörde
10.56 km von Westheide
Anschrift:Genthiner Straße 8, 45711 Datteln
Telefon:02363107386
Fax:02363107351
E-Mail:verwaltung@stadt-datteln.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(21)
Ausländerbehörde
11.83 km von Westheide
Anschrift:Rathausplatz 4, 45657 Recklinghausen
Telefon:02361501737
Fax:02361501732
E-Mail:stadtverwaltung@recklinghausen.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo, Mi, Fr 8-13 Uhr
Do 8-18 Uhr
Di nach Vereinbarung
(122)
Ausländerbüro
12.95 km von Westheide
Anschrift:Willy-Brandt-Platz 2-6, 44777 Bochum
Telefon:02349102400
E-Mail:auslaenderbuero@bochum.de
Sprechzeiten:grundsätzlich mit Termin
Öffnungs­zeiten:Informationen auf der Homepage
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde (Abkürzung: ALB bzw. ABH) befasst sich mit dem Vollzug des Ausländerrechts. Regionsabhängig wird das Amt auch als Behörde für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt (ALA) bezeichnet.

Zuständigkeit und regionale Zuordnung

Die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde sind durch die Aufenthaltsgesetze der Bundesländer geregelt. Normalerweise sind Ausländerbehörden auf Landkreisebene zu finden, oder sie sind kreisfreien Städten zugeordnet. In einigen Ländern (z. B. Hessen) besitzen die großen, kreisangehörigen Städte eigene Ausländerbehörden.

Aufgaben der Ausländerbehörde

Die Aufgaben der Ausländerbehörde sind in erster Linie durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Das große Aufgabenspektrum umfasst unter anderem Aufenthaltstitel, Visa und Asylverfahren.

Vorgaben durch das Aufenthaltsgesetz

Das Aufenthaltsgesetz regelt die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde. Als Teil des Zuwanderungsgesetzes enthält das Aufenthaltsgesetz Informationen zur Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Auf Basis dessen ist die Ausländerbehörde mit aufenthaltsrechtlichen und passrechtlichen Maßnahmen betraut.

Ausländerrecht

Das Ausländerrecht in Deutschland wird primär durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Zusätzlich gilt bundesweit die Aufenthaltsverordnung, welche konkretere Informationen zu Passangelegenheiten und Visumverfahren enthält. Aufenthaltsgesetze auf Länderebene sind ebenfalls Teil des Ausländerrechts.

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