Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Schulstraße 14, 02633 Göda |
Telefon: | 0359305830 |
Fax: | 03593058333 |
E-Mail: | post@goeda.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Hauptstraße 13, 02692 Gnaschwitz |
Telefon: | 035930556060 |
Fax: | 0359305560636 |
E-Mail: | post@doberschau-gaussig.de |
Anschrift: | Hauptstraße 43, 01877 Demitz-Thumitz |
Telefon: | 03594775922 |
Fax: | 03594775919 |
E-Mail: | meldeamt@demitz-thumitz.de |
Anschrift: | Schäfferstraße 44, 02625 Bautzen |
Telefon: | 03591464474 |
Fax: | 03951464479 |
E-Mail: | stadtverwaltung@bautzen.de |
Anschrift: | Schulweg 1, 01877 Schmölln-Putzkau |
Telefon: | 0359477110 |
Fax: | 03594771111 |
E-Mail: | gemeindeverwaltung@schmoelln-putzkau.de |
Anschrift: | A.-Andritzki-Str. 2, 02627 Radibor |
Telefon: | 03593521630 |
Fax: | 03593521642 |
E-Mail: | gemeinde@radibor.de |
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Bereits im Jahre 1006 fand Göda erstmals urkundliche Erwähnung. Der Oberlausitzer Ort liegt westlich von Bautzen. Die Kirche zu Göda prägt das Ortsbild maßgeblich und sollte besichtigt werden.
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Friedhofsämter sind mit der allgemeinen Verwaltung und dem Betrieb des Friedhofs- und Bestattungswesens betraut. Kommunale Friedhofsämter sind normalerweise für kommunale bzw. nicht-kirchliche Friedhofsanlagen zuständig.
Das kommunale Friedhofswesen ist als wesentlicher Zuständigkeitsbereich der Friedhofsverwaltungen hervorzuheben, sodass vorwiegend nicht-kirchliche Friedhöfe von kommunalen Friedhofsämtern verwaltet werden. Demnach ist die Zuständigkeit von Friedhofsverwaltungen in erster Linie von der Region sowie von der Trägerinstitution (z. B. Kirchengemeinde) abhängig.
Die Friedhofsverwaltung umfasst regelmäßig die Organisation und Betriebsführung einer Friedhofsanlage. Zudem fällt den Friedhofsämtern häufig das Bestattungswesen als Aufgabenschwerpunkt zu. Das Bestattungswesen umfasst z. B. Aufgaben der Bestattungsberatung und der Grabstellenvergabe.
Das Bestattungswesen wird normalerweise durch Friedhofsordnungen und –satzungen sowie Bestattungsgesetze geregelt. Wichtige Aspekte des Bestattungswesens sind u. a. die Leichenschau, Bestattungspflicht, Bestattungsarten und Trauerfeiern.
Das Friedhofsrecht stellt eine rechtliche Grundlage für das Friedhofs- und Bestattungswesen auf Länderebene dar. Im Rahmen des Friedhofsrechts werden Regelungen zum Friedhofswesen und zur Bestattungspflicht definiert. Am Landesfriedhofsrecht sind auch die kommunalen Friedhofssatzungen und –verordnungen orientiert.
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