Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Karl-Marx-Straße 16-17, 02627 Hochkirch |
Telefon: | 0593985534 |
Fax: | 0593985555 |
E-Mail: | pree@hochkirch.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Mittelweg 3, 02627 Kubschütz |
Telefon: | 035915252523 |
Fax: | 035915252528 |
E-Mail: | sekretariat@gemeinde-kubschuetz.de |
Anschrift: | Hauptstraße 19, 02733 Cunewalde |
Telefon: | 0358772300 |
Fax: | 03587723030 |
E-Mail: | gemeindeverwaltung@cunewalde.de |
Anschrift: | August-Bebel-Platz 1, 02627 Weißenberg |
Telefon: | 03587644021 |
Fax: | 03587644027 |
E-Mail: | stadtkasse@stadt-weissenberg.de |
Anschrift: | Altmarkt 1, 02708 Löbau |
Telefon: | 03585450224 |
Fax: | 03585450493 |
E-Mail: | info@loebau.de |
Anschrift: | Gemeindeplatz 3, 02692 Großpostwitz |
Telefon: | 03593858834 |
Fax: | 03593858850 |
E-Mail: | kasse@grosspostwitz.de |
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Hochkirch grenzt östlich an Löbau und ist historisch von großer Bedeutung durch die Schlacht zu Hochkirch während des Siebenjährigen Krieges. Nicht nur die Niethener Schanze und die barocke Kirche der...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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