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Lohnsteuerhilfe Zschorlau (Seite 4)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Im Tempel 12, 09430 Drebach
Telefon:0373417089
Fax:03734149929
E-Mail:christine.paehrisch@vlh.de
Anschrift:Im Tempel 10, 09430 Drebach
Telefon:037341435220
Fax:037341435221
E-Mail:sina.richter@vlh.de
Anschrift:Conrad-Clauß-Str. 35, 09337 Hohenstein-Ernstthal
Telefon:037236792352
Fax:037236792353
E-Mail:doreen.winter@vlh.de
Anschrift:Zick-Zack-Weg 14, 09471 Königswalde
Telefon:0373321976
Fax:03733428873
E-Mail:kerstin.mueller@vlh.de
Anschrift:Klaffenbacher Str. 66, 09221 Neukirchen
Telefon:0372131055
E-Mail:birgit.rost@vlh.de
Anschrift:An den Teichen 14, 08412 Werdau
Telefon:037613790
E-Mail:barbara.rettner@vlh.de
Anschrift:Rosengasse 9, 07987 Mohlsdorf
Telefon:036614539993
E-Mail:guenther.stemmler@vlh.de
Anschrift:Bahnhofstr. 36, 09221 Neukirchen
Telefon:03712608550
Fax:03712608550
E-Mail:wolfgang.drechsler@vlh.de
Anschrift:Lungwitzer Str. 75, 08371 Glauchau
Telefon:037634047747
E-Mail:sylvia.jaehnichen@vlh.de
Anschrift:Werdauer Str. 9, 07973 Greiz
Telefon:03661674440
Fax:03661677242
E-Mail:birgit.doelz-einenkel@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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