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Anschrift: | Obermarkt 24, 09599 Freiberg |
Telefon: | 03731273412 |
Fax: | 0373127373411 |
E-Mail: | Stadtverwaltung@freiberg.de |
Anschrift: | Talstraße 3, 01665 Klipphausen |
Telefon: | 03520421750 |
Fax: | 03520421729 |
E-Mail: | michael.hegenbart@klipphausen.de |
Anschrift: | Straße der Jugend 5, 04758 Liebschützberg |
Telefon: | 03435671421 |
Fax: | 03435671470 |
E-Mail: | post.liebschuetzberg@kin-sachsen.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 01589 Riesa |
Telefon: | 03525700290 |
Fax: | 03525731907 |
E-Mail: | stadtverwaltung@riesa.de |
Anschrift: | Thomas-Müntzer-Platz 2, 01594 Stauchitz |
Telefon: | 03526887246 |
Fax: | 0352688729910 |
E-Mail: | gemeinde@stauchitz.de |
Anschrift: | Markt 15, 09669 Frankenberg/Sachsen |
Telefon: | 037206641310 |
Fax: | 037206641109 |
E-Mail: | info@frankenberg-sachsen.de |
Anschrift: | Rathenaustr. 4, 01689 Niederau |
Telefon: | 03524333615 |
Fax: | 03524333623 |
E-Mail: | post@gemeinde-niederau.de |
Anschrift: | Glaubitzer Straße 10, 01612 Nünchritz |
Telefon: | 03526550048 |
Fax: | 03526550053 |
E-Mail: | post@nuenchritz.de |
Anschrift: | Hauptstraße 80, 09627 Bobritzsch-Hilbersdorf |
Telefon: | 03732523816 |
Fax: | 03732523823 |
E-Mail: | post@amt-bobritzsch.de |
Anschrift: | Rathausplatz 2, 01689 Weinböhla |
Telefon: | 03524334317 |
Fax: | 03524334333 |
E-Mail: | bauamt@weinboehla.de |
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Der Freistaat Sachsen befindet sich im Osten der Bundesrepublik Deutschland. Er verfügt mit Bayern, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg über insgesamt vier Nachbarstaaten. Die Landeshauptstadt ist...
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Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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