Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Augustusburger Str. 90, 09557 Flöha |
Telefon: | 03726791124 |
Fax: | 03726791200 |
E-Mail: | info@floeha.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Dresdner Straße 22, 09577 Niederwiesa |
Telefon: | 03726718621 |
Fax: | 03726718640 |
E-Mail: | kontakt@niederwiesa.de |
Anschrift: | Marienberger Straße 24, 09573 Augustusburg |
Telefon: | 03729139535 |
Fax: | 03729139530 |
E-Mail: | kasse@augustusburg.de |
Anschrift: | Markt 15, 09669 Frankenberg/Sachsen |
Telefon: | 037206641126 |
Fax: | 037206641109 |
E-Mail: | info@frankenberg-sachsen.de |
Anschrift: | Gerichtsstraße 18, 09569 Oederan |
Telefon: | 03729227142 |
Fax: | 03729227270 |
E-Mail: | stadt@oederan.de |
Anschrift: | Marbacher Straße 2, 09573 Leubsdorf |
Telefon: | 037291172317 |
Fax: | 037291172319 |
E-Mail: | s.morgenstern@leubsdorf-sachsen.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Die Gemeinde wurde 1399 erstmals urkundlich erwähnt und liegt an den Flüssen Flöha und Zschopau. Der Ort ist gegliedert in Flöha, Glückelsberg, Plaue und Bernsdorf. Flöha ist für den örtlichen...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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