Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Augustusburger Str. 90, 09557 Flöha |
Telefon: | 03726791105 |
Fax: | 03726791200 |
E-Mail: | info@floeha.de |
Anschrift: | Am Landratsamt 3, 09648 Mittweida |
Telefon: | 037317990 |
Fax: | 037317993250 |
E-Mail: | landratsamt@landkreis-mittelsachsen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Dresdner Straße 23, 09577 Niederwiesa |
Telefon: | 03726718614 |
Fax: | 03726718640 |
E-Mail: | soziales@niederwiesa.de |
Anschrift: | Marienberger Str. 24, 09573 Augustusburg |
Telefon: | 03729139517 |
Fax: | 03729139530 |
E-Mail: | info@augustusburg.de |
Anschrift: | Markt 15, 09669 Frankenberg/Sachsen |
Telefon: | 037206640 |
Fax: | 037206641109 |
E-Mail: | info@frankenberg-sachsen.de |
Anschrift: | Bahnhofstraße 53, 09111 Chemnitz |
Telefon: | 03714885001 |
Fax: | 03714885099 |
E-Mail: | sozialamt@stadt-chemnitz.de |
Anschrift: | Neumarkt 2, 09405 Zschopau |
Telefon: | 03725287152 |
Fax: | 03725287222 |
E-Mail: | stadtmarketing@zschopau.de |
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Die Gemeinde wurde 1399 erstmals urkundlich erwähnt und liegt an den Flüssen Flöha und Zschopau. Der Ort ist gegliedert in Flöha, Glückelsberg, Plaue und Bernsdorf. Flöha ist für den örtlichen...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.
Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.
Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.
Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.
Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.
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