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Familiengerichte in Hartmannsdorf - Öffnungszeiten & Kontakt (Seite 2)

Info zu Familiengericht: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(0)
Familiengericht Auerbach
50.14 km von Hartmannsdorf
Anschrift:Parkstraße 1, 08209 Auerbach
Telefon:049037448390
Fax:04903744839140
(2)
Familiengericht Torgau, Zweigstelle Oschatz
51.38 km von Hartmannsdorf
Anschrift:Brüderstraße 5, 04758 Oschatz
Telefon:0490343590180
Fax:04903435901842
(35)
Familiengericht Leipzig
57.14 km von Hartmannsdorf
Anschrift:Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig
Telefon:049034149400
Fax:04903414940600
E-Mail:verwaltung-p@agl.justiz.sachsen.de
(0)
Familiengericht Riesa
59.2 km von Hartmannsdorf
Anschrift:Lauchhammerstraße 10, 01591 Riesa
Telefon:0490352574510
Fax:04903525745111
E-Mail:verwaltung-p@agrie.justiz.sachsen.de
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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Familiengericht

Das Familiengericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts, die sich um Entscheidungen von Familiensachen kümmert.

Rechtliche Grundlagen im Familienrecht

Das Familiengericht ist für Entscheidungen in rechtlichen Familiensachen zuständig. Die Zuständigkeiten richten sich nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG). Die Zuständigkeiten des Familiengerichts sind auch im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) geregelt.

Rechtliche Familiensachen

Die Familiensachen im deutschen Recht sind im FamFG geregelt. Unter anderem versteht man folgende Aspekte unter Familiensachen: Ehesachen (z. B. Scheidung), Kindschaftssachen, Adoptions- und Abstammungssachen sowie Lebenspartnerschaftssachen.

Geschichte des Familiengerichts

Familiengerichte gibt es seit 1976 in Deutschland, als das Erste Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts eingeführt wurde. 2009 änderten sich im Zuge einer Familienrechtsreform die Zuständigkeiten des Familiengerichts.

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